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   OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03   

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https://dejure.org/2004,8988
OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03 (https://dejure.org/2004,8988)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.2004 - 19 U 221/03 (https://dejure.org/2004,8988)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 19 U 221/03 (https://dejure.org/2004,8988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine wirksame Berufungsbegründung; Wirksamkeit einer Prozessbevollmächtigung; Voraussetzungen für eine wirksame Bevollmächtigung bei Löschung der klagenden GmbH während des Verfahrens 1. Instanz

  • Judicialis

    FGG § 141 a; ; ZPO § 87; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; BGB § 168; ; BGB § 672

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wahrung der Berufungsbegründungspflicht des § 520 ZPO bei fehlender Mandatierung eines neuen Prozessbevollmächtigten durch den Vorherigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 2324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03
    Die Löschung der Klägerin im Handelsregister führt nicht zum Verlust deren Parteifähigkeit, da einer gelöschten GmbH die Möglichkeit nicht genommen werden kann, von ihr in Anspruch genommene Vermögensrechte gerichtlich durchzusetzen (BGH NJW-RR 1994, 542).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03
    Die Rechtsfolge der Unterbrechung des Verfahrens trat jedoch gemäß § 246 Abs. 1 ZPO deshalb nicht ein, weil die Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten noch vertreten ist (BGH NJW-RR a.a.O.; OLG Koblenz NZG 1998, 637 ff.; BAG NZA 2003, 59 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97

    Begriff der Prozessfähigkeit im Zivilprozess; Begriff der Parteifähigkeit im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03
    Die Rechtsfolge der Unterbrechung des Verfahrens trat jedoch gemäß § 246 Abs. 1 ZPO deshalb nicht ein, weil die Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten noch vertreten ist (BGH NJW-RR a.a.O.; OLG Koblenz NZG 1998, 637 ff.; BAG NZA 2003, 59 ff.).
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